Was passiert, wenn ich nicht nach DGUV-Vorschrift 3 prüfe oder prüfen lasse?

Wir gehen davon aus, dass hierzulande kaum ein Unternehmer respektive Arbeitgeber das Risiko von schweren Arbeitsunfällen im Umgang mit elektrischen Anlagen oder Maschinen bewusst in Kauf nimmt, beispielsweise um Kosten zu sparen. Doch die Anzahl der entsprechenden Geräte nimmt beständig zu, und die Vorschriften zu deren sicheren Handhabung sind nur zum Teil bekannt, oder die rechtzeitige Prüfung wird im Stress verschwitzt. Genügend Gründe, um sich nachhaltig vor Augen zu führen, was passiert, wenn ich nicht nach DGUV-Vorschrift 3 prüfe oder prüfen lasse – finden Sie nicht auch? Daher haben wir hier einige der wichtigsten Aspekte dieses Themas zusammengefasst.
Mögliche Folgen – und wer auf deren Vermeidung achtet
Was passiert? Nun, wie gesagt, im schlimmsten Fall ein schwerer Arbeitsunfall mit elektrischen Geräten, die nicht einwandfrei geprüft wurden, wenn ich die DGUV-Vorschrift 3 nicht einhalte. Um diesen Worst Case zu verhindern, achten gleich mehrere Institutionen auf die ordnungsgemäße Einhaltung aller entsprechenden Vorschriften. Die im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definierten gesetzlichen Regelungen werden von den Arbeitsschutzbehörden kontrolliert – indem sich beispielsweise die Gewerbeaufsicht bei Ihnen meldet und Sie fragt, ob Sie in Ihrem Unternehmen die Prüfung durchgeführt oder Experten wie OMEGA-DGUV damit beauftragt haben. Doch auch alle gesetzlichen Unfallversicherungen wie Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen haben ein Auge darauf, denn sie sind selbstverständlich daran interessiert, die Folgekosten möglicher Unfälle so gering wie möglich zu halten.
Strafrechtliche sowie versicherungstechnische Konsequenzen
Vor diesem Hintergrund sollte man sich stets vor Augen führen was passiert, wenn ich nicht nach DGUV-Vorschrift 3 prüfe oder prüfen lasse. Unter ungünstigen Umständen, wenn ein schwerwiegender Unfall mit Personenschäden geschieht, handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit, sondern nach § 26 BetrSichV um eine Straftat, wobei der Anlagenbetreiber in Haftung genommen wird. Ziel dieser gesetzlichen Regelungen ist jedoch in erster Linie der Personenschutz der Mitarbeiter, der auch für uns als Ihrem professionellen Partner stets an erster Stelle steht.
Vor allem, wenn es im Zusammenhang mit einer elektrischen Anlage zu Sachschäden kommt – etwa durch Brände verursacht –, spielen zudem versicherungstechnische Konsequenzen eine große Rolle. Denn jede Versicherung wird dann den Nachweis einer regelmäßigen Prüfung der entsprechenden Anlagen und Geräte verlangen. Bleibt dieser aus, wird auch der Schadensausgleich regelmäßig abgelehnt.
Kleine Versäumnisse mit großen Auswirkungen
Sie sehen schon, die Frage “Was passiert, wenn ich die DGUV-Vorschrift 3 nicht einhalte?” kann unterschiedliche Antworten nach sich ziehen, die aber immer negativ für den Verantwortlichen ausgehen. Selbst wenn es nicht zum großen Unfall kommt, können auch kleine Versäumnisse empfindliche Auswirkungen zeitigen, zum Beispiel, wenn die Prüfungen zwar stattfinden, aber nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden. Da diese Themen meist im Spannungsfeld der Fragen “Wer muss nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen?” sowie “Wer darf nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen?” stehen, sollten Sie sich auch diesen ausführlich widmen – oder gerne OMEGA-DGUV als Ihren professionellen Partner darauf ansprechen.