Wer muss nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen? OMEGA sagt es Ihnen

OMEGA Elektro-Prüfservice E-Check

Die äußerst relevante Frage “Wer muss überhaupt nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen (lassen)?” ist pauschal und eindeutig beantwortbar: Jeder Arbeitgeber, in dessen Betrieb beziehungsweise Dienstgebäuden elektrische Geräte oder Anlagen im Einsatz sind. Denn weil der Arbeitgeber einerseits für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist, und weil heute andererseits in jedem Unternehmen elektrisch angetriebene Arbeitsmittel gang und gäbe sind, ist es seine Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen.

Gesetzliche Grundlagen sowie weitere Präzisierungen

Diese Pflicht ist in Deutschland in § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bereits seit 1979 auch gesetzlich verankert und wird durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie in dieser Form seit 1997 durch die DGUV Vorschrift 3 (Abkürzung für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, ehemals BGV A3) präzisiert. Darin sind unter anderem die Betriebsarten aufgeführt, in denen der Arbeitsschutz im Umgang mit elektrischen Anlagen einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf. Die Frage “Wer muss nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen?” wird demgemäß zunächst mit Hinweis auf die folgenden Betriebsarten beantwortet:

  • Schwimmbad und Feuerwehr
  • Schlachthof und Großküche
  • Unterrichtsräume und Laboratorien
  • Wäscherei und Gebäudereinigung
  • Baustellen und Werkstätten
  • Bürobetrieb und Pflegeheim.

Diese Aufzählung verdeutlicht allerdings bereits, dass es nahezu keine Ausnahmen von der Prüfpflicht gibt, da ihr auch alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel unterliegen, zu denen beispielsweise jedes einzelne Kommunikationsgerät in Dienstleistung und Verwaltung gehört.

Wer muss und wer darf nach DGUV V3 prüfen? Verantwortliche und Ausführende

Die Verantwortung für eine regelmäßige und sorgfältige Prüfung aller elektrischen Betriebsmittel liegt somit eindeutig beim Arbeitgeber respektive der Geschäftsführung des Unternehmens. Doch wer übernimmt deren konkrete Durchführung, wenn sie oder er grundsätzlich dafür geeignet sein muss, nach DGUV V3 zu prüfen? Die Ausstattung mit elektrischen Anlagen und Geräten ist meistens so weitreichend, dass die entsprechenden Tätigkeiten keinesfalls von nicht qualifizierten Mitarbeitern ausgeführt werden können. Beschäftigte mit einer elektrotechnischen Ausbildung sind laut Gesetz dazu befähigt, doch muss die Eignung jeweils sehr genau nachgewiesen werden – und die entsprechenden Personen haben kaum die Zeit, diese verantwortungsvolle Aufgabe neben ihrem eigentlichen Arbeitspensum zu bewältigen. Die Einbindung externer Prüfinstanzen wie OMEGA-DGVU ist daher dringend zu empfehlen. Deren Vorteile erläutern wir Ihnen in einer eigenen FAQ zum Thema “Wer darf nach DGUV-Vorschrift 3 prüfen?”

Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen? Und was riskiert er bei Versäumnis?

Ein weiteres Thema von nicht unwesentlichem Belang ergibt sich aus der Frage, was passiert, wenn ich nicht nach DGUV-Vorschrift 3 prüfe oder prüfen lasse? – ganz gleich, ob dies mit Absicht oder nur aus Unwissenheit geschieht. Die Konsequenzen können im Zweifelsfall so weitreichend sein, dass wir ihnen gleich die zweite Frage unserer FAQs gewidmet haben.

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